CED und mein Job passen nicht zusammen – welche Möglichkeiten gibt es?

Arbeiten in der freien Natur oder beruflich viel unterwegs und jeden Tag neue, spannende Situationen und interessante Begegnungen? Für viele klingen diese Beschreibungen nach Traumjobs. Doch durch das Fehlen einer Toilette oder die physische bzw. psychische Belastung können solche Berufe für manch einen CED-Betroffenen zu einem echten Problem werden. Aber was soll man tun, wenn man einen CED-unfreundlichen Job ausübt und es aufgrund der Erkrankung nicht mehr weitergeht? Habt ihr schon mal über eine Umschulung nachgedacht oder über das Beantragen einer Erwerbsminderungsrente? Wir stellen euch kurz und knapp beide Möglichkeiten vor.

Arbeiten in der freien Natur oder beruflich viel unterwegs und jeden Tag neue, spannende Situationen und interessante Begegnungen? Für viele klingen diese Beschreibungen nach Traumjobs. Doch durch das Fehlen einer Toilette oder die physische bzw. psychische Belastung können solche Berufe für manch einen CED-Betroffenen zu einem echten Problem werden. Aber was soll man tun, wenn man einen CED-unfreundlichen Job ausübt und es aufgrund der Erkrankung nicht mehr weitergeht? Habt ihr schon mal über eine Umschulung nachgedacht oder über das Beantragen einer Erwerbsminderungsrente? Wir stellen euch kurz und knapp beide Möglichkeiten vor.

Eine Umschulung kann einen beruflichen Neustart bedeuten

Wenn dir die Erkrankung zu sehr zu schaffen macht oder deine Arbeitsstelle wegen zu vieler Fehltage in Gefahr ist, kann eine Umschulung eine sinnvolle Lösung sein. So kann beispielsweise ein Wechsel vom Außen- in den Innendienst eine für dich bessere Arbeitsumgebung schaffen. Auch flexible Arbeitszeiten oder eine frei einteilbare Zeit für Arztbesuche kann dadurch ermöglicht werden. Grundsätzlich gilt: achte bei deiner neuen Berufswahl auf deine Bedürfnisse und wähle etwas, das deinen Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Sofern interne Schulungen im Unternehmen angeboten werden, führt dich dein erster Weg zu deinem Vorgesetzten. Im Gespräch mit ihm kannst du deinen Wunsch nach einem internen Stellenwechsel formulieren und die möglichen Alternativen ausloten, die deinen Ansprüchen entsprechen. Falls interne Möglichkeiten nicht vorhanden sind oder du dich im Moment nicht in einem Arbeitsverhältnis befindest, ist der Arbeitsmarktservice die richtige Adresse. Dieser kann sowohl bei der beruflichen Rehabilitation unterstützen als auch finanzielle Zuschüsse zu Umschulungen bieten. Sollte dies nicht möglich sein, ist die österreichische Pensionsversicherungsanstalt die nächste Anlaufstation. Der dort zu stellende Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ fördert Umschulungen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene bereits mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht.

Erwerbsminderungsrente: Wenn CED die Arbeit unmöglich macht

Die Rente steht nicht nur für die Altersvorsorge nach dem Arbeitsleben. Sie kann auch bezogen werden, wenn aufgrund einer Erkrankung gar nicht mehr oder nur noch stundenweise gearbeitet werden kann. Natürlich zahlt die Rentenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Dazu zählt beispielsweise, dass du noch nicht die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben darfst. Für alle 1964 und später Geborenen liegt diese bei 67 Jahren.
  • Zudem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet: Bevor eine Rente bewilligt wird, muss mittels medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen alles getan werden, um eine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.
  • Ist dies nicht möglich, hängt die Rente von den Arbeitsstunden ab, die du trotz deiner chronischen Erkrankung pro Tag noch leisten kannst. Kannst du nur bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten, kommt eine volle Rente in Frage, bei bis zu 6 Stunden eine halbe Rente.
  • Auch bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Du solltest beispielsweise mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bei einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

Zusätzlich gibt es noch zahlreiche Sonderregelungen, die den Rahmen dieser Newsmeldung sprengen würden. Die österreichische Pensionsversicherungsanstalt steht dir hierfür aber mit Rat und Tat zur Seite.


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